- 1532 - 1277. König Ottokar von Böhmen urkundet einen zwischen den Herzogen B(olesl.) von Schlesien und H(einrich) von Jauer und dessen Brüder einerseits, und den Verwandten, Helfern und Gönnern des Herzogs von Breslau andrerseits, bis nächsten Margarethentag (Juli 13) geschlossenen Waffenstillstand, und sichert Jenen, wenn sie zu ihm (dem König) kommen wollen, um über die Befreiung Herzog Heinrichs zu verhandeln, freies Geleit zu. Voigt, Formelbuch des Henr. Ital., S. 65. Unvollständig bei Bodmann cod. epist. Rudolphi p. 289 und daraus bei Stenzel Ss. r. Sil. II. 477. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |